Wartung von Kälte- und Klimaanlagen im Gewerbe

Wartung von Kälte- und Klimaanlagen im Gewerbe2020-03-22T15:07:19+01:00

Haben Sie eine Kälte- oder Klimaanlage in Ihrem Betrieb so MUSS diese laut §22 Kälteanlagenverordnung und Arbeitsstättenverordnung alle 12 Monate gewartet und überprüft werden!

Die jährliche Wartung wird in einem eigenen Prüfbuch eingetragen und kann somit den gesetzlichen Prüforganen vorgewiesen werden.

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