Haben Sie eine Kälte- oder Klimaanlage in Ihrem Betrieb so MUSS diese laut §22 Kälteanlagenverordnung und Arbeitsstättenverordnung alle 12 Monate gewartet und überprüft werden!
Die jährliche Wartung wird in einem eigenen Prüfbuch eingetragen und kann somit den gesetzlichen Prüforganen vorgewiesen werden.
Gerne klären wir bei einem kostenlosen Besuchs- und Beratungstermin Ihre speziellen Anforderungen und versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen!